36 Bewerbungen für die Herren-Regionalliga West
36 Vereine haben beim Westdeutschen Fußballverband ihre Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Herren-Regionalliga West, Saison 2024/2025, eingereicht.
Am 2. April 2024 endete die Frist, um die Bewerbungsunterlagen für die kommende Saison in der Herren-Regionalliga West einzureichen. Insgesamt 36 Vereine haben beim Westdeutschen Fußballverband (WDFV) fristgemäß ihre Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Herren-Regionalliga West, Saison 2024/2025, vorgelegt.
Zu den Bewerbern zählen alle Vereine, die bereits in der laufenden Spielzeit in der Herren-Regionalliga West vertreten sind. Hinzu kommen Klubs aus der 3. Liga und mehrere Aufstiegskandidaten aus den dem WDFV zugehörigen Landesverbänden FV Mittelrhein (Mittelrheinliga), FV Niederrhein (Oberliga Niederrhein) und FLV Westfalen (Oberliga Westfalen).
Bewerber-Vereine auf einen Blick
Die folgenden Vereine haben die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme einer Mannschaft an der Herren-Regionalliga West, Saison 2024/2025, fristgerecht eingereicht.
3. Liga:
DSC Arminia Bielefeld
Borussia Dortmund U 23
MSV Duisburg
FC Viktoria Köln
SC Preußen Münster
SC Verl 1924
Herren-Regionalliga West:
TSV Alemannia Aachen
Rot Weiss Ahlen
1.FC Bocholt
1.FC Düren
Fortuna Düsseldorf U 23
FC Gütersloh
1. FC Köln U 23
SC Fortuna Köln
SV Lippstadt
Borussia Mönchengladbach U 23
SC Rot-Weiß Oberhausen
SC Paderborn 07 U 23
SV Rödinghausen
FC Schalke 04 U 23
SSVg Velbert 02
FC Wegberg-Beeck
SC Wiedenbrück
Wuppertaler SV
Oberliga Westfalen:
ASC 09 Dortmund
Türkspor Dortmund
Spvgg. Erkenschwick
VfL Sportfreunde Lotte
Oberliga Niederrhein:
ETB Schwarz-Weiß Essen
Germania Ratingen 04/19
KFC Uerdingen
Mittelrheinliga:
SV Bergisch Gladbach
Bonner SC 01/04
Spvg Frechen
SV Eintracht Hohkeppel 1966
VfL 08 Vichttal
Der Westdeutsche Fußballverband ist Träger der Regionalliga West. Nach Prüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen obliegen inhaltliche Prüfung und die Entscheidung über die Zulassung dem Fußballausschuss des Westdeutschen Fußballverbandes. Neben der sportlichen Qualifikation müssen die Vereine unter anderem die in den Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren einschließlich der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards) genannten Voraussetzungen erfüllen. Voraussichtlich im Laufe des Mai 2024 wird den Klubs ein Bescheid zugehen.
Eine finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen. In der Auf- und Abstiegsregelung der Herren- Regionalliga West im laufenden Spieljahr ist unter anderem festgelegt, dass sich für den Aufstieg in die Regionalliga West sich bis zu vier Vereine/Mannschaften (FVM=1; FVN=1; FLVW=2) der 5. Spielklassenebene (höchste Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes) sportlich qualifizieren können. Die Meldung der Vereine/Mannschaften obliegt den Landesverbänden. Erhält ein aufstiegsberechtigter Meister (FLVW auch Zweitplatzierter der Abschlusstabelle) keine Zulassung oder verzichtet er auf sein Aufstiegsrecht, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die beiden nächstplatzierten Vereine/Mannschaften über, soweit die Vereine/Mannschaften die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dahinter platzierte Vereine/Mannschaften sind nicht aufstiegsberechtigt.