Einstweilige Verfügung – Spiel gegen Erlinghausen abgesetzt
Der WDFV hat uns soeben darüber informiert, dass im Wege einer einstweiligen Verfügung die Ansetzung unseres morgigen Pokalspiels aufgehoben ist.
Das für morgen angesetzte Westfalenpokal-Viertelfinale wird deshalb nicht stattfinden!
Wie bereits bekannt ist, haben wir gegen das Urteil des Verbands-Sportgerichts vom 16.11.2022, welches die Entscheidung des Pokalspielleiters das Spiel unter Ausschluss der Zuschauer stattfinden zu lassen bestätigt hat, Berufung eingelegt.
Aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen dem erstinstanzlichen Urteil, der Berufungseinlegung und dem Pokalspiel ist es dem WDFV nicht möglich abschließend über unsere Berufung zu entscheiden.
Wir begrüßen diese Verfügung, wenngleich wir bedauern, dass selbige erst so kurzfristig bekanntgemacht werden konnte, was jedoch in der Natur der Sache liegt.
Wir begrüßen weiterhin, dass der Verband nun mit der gebotenen Sorgfalt und ohne zeitlichen Druck über die Hauptsache entscheiden und beraten kann.
Weiterhin sind wir davon überzeugt, dass der Entscheid des Pokalspielleiters keinen Bestand haben kann und freuen uns nun zusammen mit unserem Rechtsbeistand auf konstruktive Gespräche, Verhandlungen und Lösungsszenarien, damit dieses Spiel am Ende in einem Rahmen stattfinden kann, welcher für ein Westfalenpokal-Viertelfinale angemessen ist.
Selbstverständlich mit Zuschauern!
Da auch wir erst um 16:30 Uhr informiert wurden, müssen wir nun das weitere Vorgehen beraten und melden uns zeitnah mit allen Informationen zu unserem morgen geplanten Event und allen weiteren Begleitumständen.