In ganz NRW: Diese Regeländerung gilt jetzt für Kartensünder
Der Amateurfußball in Nordrhein Westfalen hat eine geiwchtige Änderung erfahren. Gesperrte Spieler müssen nun, wie auf Profiebene, ihre Strafe nach Spielen und nicht mehr nach Wochen absitzen.
Das bestätigte der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) auf seiner Internetseite. Auf dem Verbandstag vom 13.Juli 2019 hatten die Delegierten hinsichtlich der Saison 2020/21 beschlossen, dass beispielsweise rotgesperrte Spieler nun auch drei Spiele ihrer Mannschaft abwarten müssen, ehe sie wieder auf dem Platz stehen dürfen. Zuvor wurde die Sperre nach Wochen abgesessen. Sah ein Spieler also im Mai die Rote Karte, durfte er dank der Sommerpause im September wieder spielen und wurde praktisch nicht bestraft. Die Neuregelung gilt von der Regionalliga West an abwärts bis in die Kreisligen.
Sperren: WDFV unterscheidet zwischen Art der Spiele
Dabei unterscheidet der WDFV auch zwischen den Arten der Spiele und lässt beispielsweise zu, dass ein für die Meisterschaft gesperrter Akteur noch im Pokal oder in Freundschaftsspielen ran darf. Konkret schreibt der WDFV zu seiner Neuerung:
„Spiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist, und ranghöherer Wettbewerbe. An rangniedrigeren Wettbewerben darf der Spieler teilnehmen. In diesem Sinne gilt folgende Rangfolge der Wettbewerbe: Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Freundschaftsspiele, Turnierspiele. Die Sperre gilt auch für andere Mannschaften des Vereins im jeweils betroffenen Wettbewerb; deren Spiele werden jedoch nicht mitgezählt. Bei einem Vereinswechsel ist die höchste Mannschaft des aufnehmenden Vereins maßgebend. Abgebrochene Spiele zählen als verbüßt, ausgefallene Spiele nicht. Sperrstrafen aus zwei verschiedenen Wettbewerben werden in der Reihenfolge der zugrundeliegenden Vergehen nacheinander abgeleistet.“
Beispiel: Rotsperre für die Meisterschaft
Dabei schließt der WDFV also auch aus, dass ein Spieler, der in einem Meisterschaftsspiel der zweiten Mannschaft Rot sieht und beispielsweise für drei Spiele gesperrt wird, zwischenzeitlich einfach in die erste oder dritte Mannschaft wechselt und dort wieder in der Meisterschaft antritt.
„Ein Spieler erhält in der II. Mannschaft seines Vereins in einem Meisterschaftsspiel eine Rote Karte und wird für 3 Spiele gesperrt. Für diesen Zeitraum ist er neben den Meisterschaftsspielen der II. Mannschaft auch für alle Meisterschaftsspiele seines Vereins in anderen Mannschaften (I., III. Mannschaft) so lange gesperrt, bis die II. Mannschaft drei Meisterschaftsspiele absolviert hat. In den rangniedrigeren Wettbewerben, also Pokal, Freundschafts- und Turnierspielen, dürfte der Spieler hingegen eingesetzt werden.“
Beispiel: Rote Karte in einem Freundschaftsspiel
Nachfolgend erläutert der WDFV noch, was passiert, wenn ein Spieler in einem Freundschaftsspiel die Rote Karte sieht. Da diese Art von Spielen im Ranking des WDFV weiter unten angesiedelt ist, wäre er nun für sämtliche Pflichtpartien im betreffenden Zeitraum gesperrt.
„Ein Spieler erhält in der I. Mannschaft seines Vereins in einem Freundschaftsspiel eine rote Karte und wird für 3 Spiele gesperrt. Diese Strafe gilt nunmehr für Freundschaftsspiele, Pokalspiele und Meisterschaftsspiele für alle Mannschaften des Vereins (I., II., III. Mannschaft) bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die I. Mannschaft drei Spiele der Kategorien Freundschaftsspiele, Pokalspiele oder Meisterschaftsspiele bestritten hat. In dem Zeitraum der drei Spiele Sperre darf der Spieler nur in Turnierspielen (=rangniedrigerer Wettbewerb) eingesetzt werden.“